Die neuen Leitlinien zu Marketing-Anzeigen für den Vertrieb von Fonds innerhalb des europäischen Finanzsystems der European Securities and Markets Authority (ESMA) sind in diesem Frühjahr in Kraft getreten. Darunter fallen sowohl Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) als auch alternative Investmentfonds (AIF). Ziel der ESMA ist dabei eine möglichst faire, eindeutige und nicht irreführende Darstellung der Fonds, inklusive dem gleichwertigen Aufzeigen aller Risiken und Chancen – und das nicht im Kleingedruckten. Dabei betreffen die Leitlinien nicht nur klassische Werbeanzeigen, Präsentationen, Factsheets, Webseiten-Informationen oder Broschüren, sondern umfassen auch PR-Texte wie Pressemitteilungen, Blog-Beiträge und Social-Media-Posts.
Ein zentraler Ansatz ist dabei die deutliche Kenntlichmachung von Marketing-Anzeigen. Ganz konkret heißt das in der Kommunikation rund um einen speziellen, noch im Vertrieb befindlichen Fonds, dass die Pressemitteilung ggf. mit dem Begriff „Marketing-Anzeige“ kenntlich gemacht und einen Haftungsausschluss enthalten muss. Für Social-Media-Posts ist der #Marketing-Anzeige anzuwenden. Dabei macht die Leitlinie einen Unterschied in der Kommunikation mit Privat- und professionellen Anlegern – ohne dies jedoch weiter zu präzisieren.
Mit Blick auf die Gleichgewichtung in der Darstellung von Chancen und Risiken werden umfangreiche Zitate, die die Leistungsfähigkeit eines Fonds unterstreichen, mit hoher Wahrscheinlichkeit der Vergangenheit angehören. Durch die Unschärfen in der Formulierung der Leitlinien sollten Sie Ihr Kommunikationsmaterial auf jeden Fall einer juristischen Prüfung unterziehen. Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) wendet die Leitlinien bereits an.
Foto von Nadine Shaabana / Unsplash
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